E-Rechnung
Mit der E-Rechnungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und dem § 52 g Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein sind die Rechtsgrundlagen für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen worden. Seit dem 18.04.2020 müssen Kommunen in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die Verpflichtung besteht für Auftrags- und Vertragswerte oberhalb des Schwellenwertes nach § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dieser beträgt derzeit für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 216.000,00 Euro netto.
Die Stadt Schwarzenbek nimmt am E-Rechnungsportal des Landes Schleswig-Holstein teil. E-Rechnungen werden von uns akzeptiert ab einem belieben Auftragswert. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Dokument:
- PDF-Datei: 233 kB
Sollten Sie von den rechtlichen Regelungen nicht betroffen sein, können Sie Ihre Rechnungen auch als PDF oder im ZUGFeRD Format per E-Mail an den zentralen Rechnungseingang unter rechnung@schwarzenbek.de senden.
Bitte verzichten Sie auf eine Doppel-Versendung per Post und E-Mail.
Natürlich können Sie uns Ihre Rechnung auch noch in Papierform zusenden. Nutzen Sie dafür bitte ausschließlich die folgenden Rechnungsadressen:
oder