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E-Rechnung

Mit der E-Rechnungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und dem § 52 g Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein sind die Rechtsgrundlagen für die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen geschaffen worden. Seit dem 18.04.2020 müssen Kommunen in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die Verpflichtung besteht für Auftrags- und Vertragswerte oberhalb des Schwellenwertes nach § 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Dieser beträgt derzeit für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 216.000,00 Euro netto.

Die Stadt Schwarzenbek nimmt am E-Rechnungsportal des Landes Schleswig-Holstein teil. E-Rechnungen werden von uns akzeptiert ab einem belieben Auftragswert. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Dokument:

Sollten Sie von den rechtlichen Regelungen nicht betroffen sein, können Sie Ihre Rechnungen auch als PDF oder im ZUGFeRD Format per E-Mail an den zentralen Rechnungseingang unter rechnung@schwarzenbek.de senden.

Bitte verzichten Sie auf eine Doppel-Versendung per Post und E-Mail.

Natürlich können Sie uns Ihre Rechnung auch noch in Papierform zusenden. Nutzen Sie dafür bitte ausschließlich die folgenden Rechnungsadressen:

Stadt Schwarzenbek

Zentraler Rechnungseingang

Ritter-Wulf-Platz 1
21493 Schwarzenbek

oder

Schulverband Schwarzenbek Nordost

Zentraler Rechnungseingang

Ritter-Wulf-Platz 1
21493 Schwarzenbek

Als Lieferadresse kann weiterhin die jeweilige Liegenschaft angegeben werden.