Beteiligungen
Zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben kann die Stadt Schwarzenbek Unternehmen gründen oder sich hieran beteiligen, wenn hierdurch die kommunale Aufgabe mindestens ebenso gut und wirtschaftlich wie in Organisationsformen des öffentlichen Rechts erfüllt werden kann, siehe §§ 101 ff. Gemeindeordnung (GO).
Die Stadt Schwarzenbek ist an mehreren privatrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Gesellschaften beteiligt. Die Beteiligung geschieht zum Beispiel durch Entsendung von Vertretern der Verwaltung und/oder Ausschüssen. Ebenso hat die Stadt Schwarzenbek die Beteiligungen wirksam zu steuern und zu kontrollieren um eine Sicherstellung der Erfüllung des öffentlichen Zwecks zu gewährleisten.
Einen Überblick über die außerhalb der Kernverwaltung organisierte Aufgabenwahrnehmung sowie als Informationsgrundlage soll der Beteiligungsbericht schaffen: