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Meldestelle zum Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit auf Verstöße oder Missstände aufmerksam werden und diese melden möchten (sogenannte „Whistleblower“). Es soll sicherstellen, dass hinweisgebende Personen durch die Abgabe einer Meldung keine Benachteiligungen erfahren.

Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes haben die Stadt Schwarzenbek und der Schulverband Schwarzenbek Nordost mit dem Kreis Herzogtum Lauenburg einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Übertragung der entsprechenden Aufgaben geschlossen. Der Kreis Herzogtum Lauenburg hat die Bereitstellung und den Betrieb der internen Meldestelle an die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH vergeben. Damit wird ein Höchstmaß an Vertraulichkeit bei der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen gewährleistet.

Die Interne Meldestelle steht den Beschäftigten der Stadt Schwarzenbek und des Schulverbandes Schwarzenbek Nordost offen. Darüber hinaus können auch natürliche Personen Meldungen abgeben, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Stadt Schwarzenbek beziehungsweise dem Schulverband Schwarzenbek Nordost in Kontakt stehen und Informationen über Verstöße gemäß des Hinweisgeberschutzgesetzes erlangt haben.

Über die Interne Meldestelle können konkrete Hinweise auf Verstöße oder Missstände gemeldet werden. Die Hinweise sollten auf nachvollziehbaren und begründeten Verdachtsmomenten beruhen und über bloße Vermutungen hinausgehen. Meldungen können sich insbesondere auf folgende Sachverhalte beziehen:

  • strafbare Handlungen oder Unterlassungen,
  • Verstöße, die mit einer Geldbuße geahndet werden können, insbesondere wenn dadurch das Leben, die Gesundheit oder die Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane beeinträchtigt werden,
  • sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes oder der Länder sowie gegen unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union.

Nicht Gegenstand einer Meldung über die Interne Meldestelle sind unbegründete Spekulationen, Gerüchte oder sogenannter „Flurfunk“. Auch rein privates Fehlverhalten ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit kann über die Interne Meldestelle nicht gemeldet werden.

Bitte beachten Sie, dass die Interne Meldestelle nicht für die Meldung von Notfällen oder akuten Gefahrensituationen vorgesehen ist. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an die zuständigen allgemeinen Notrufdienste.

Die Bearbeitung der Meldungen durch die Interne Meldestelle erfolgt während der regulären Dienstzeiten. Über das Online-Portal besteht zudem die Möglichkeit, Meldungen anonym abzugeben. Die Interne Meldestelle ist über das folgende Online-Portal erreichbar:

https://kreis-rz.hinweis.de/ 

Bitte beachten Sie, dass auf der Startseite derzeit ausschließlich das Logo des Kreises Herzogtum Lauenburg angezeigt wird. Das Portal wird ebenfalls für die Verwaltung der Stadt Schwarzenbek beziehungsweise für den Schulverband Schwarzenbek Nordost genutzt. Im Verlauf der Eingabe Ihrer Meldung können Sie die zuständige Stadtverwaltung beziehungsweise den Schulverband auswählen.

Der Schutz der meldenden Person hat für die Interne Meldestelle höchste Priorität. Auf die eingegangenen Meldungen haben ausschließlich die Personen Zugriff, die mit der Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen betraut sind. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Grundsätze des Artikels 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die Regelungen des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein, beachtet.

Außer an die Interne Meldestelle können sich hinweisgebende Personen auch an Externe Meldestellen wenden. Externe Meldestellen bestehen beispielsweise

  • beim Bundesamt für Justiz, Externe Meldestelle des Bundes, 53094 Bonn,
  • bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,
  • beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn.