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Dezentrale Abfuhr

Im Rahmen der Abwasserbeseitigungspflicht beseitigt die Stadt Schwarzenbek auch das Schmutzwasser der nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossenen Grundstücke. Dies beinhaltet unter anderem auch die Abfuhr von dezentralen Sammelgruben und Kleinkläranlagen.

Die Abfuhr des Schmutzwassers aus Sammelanlagen muss mindestens einmal pro Jahr erfolgen. Die Abfuhr wird ausschließlich durch die Stadt Schwarzenbek durchgeführt oder beauftragt. Eine private Entsorgung ist nicht zulässig. Die Abfuhr des Schmutzwassers aus Sammelgruben und Kleinkläranlagen findet immer in der ersten Woche des April statt. Die abgepumpte Menge ist, unter Angabe der Grundstücksadresse, auf dem Lieferschein vom Grundstückseigentümer zu bestätigen und dient als Abrechnungsgrundlage. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, alle Vorkehrungen zu treffen, damit die Entsorgung zum dem festgelegten Zeitpunkt stattfinden kann. Die Stadt Schwarzenbek versendet vor der Abholung ein Informationsschreiben an die betroffenen Haushalte.

Sollten zusätzliche Abfuhren nötig werden, sind diese zu beantragen. Die Beantragung kann per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Ein Abfuhrtermin wird schriftlich mitgeteilt.

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