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Neutrale Beratung & Förderung

Vor einem Bau- oder Sanierungsprojekt sollte eine Beratung (Energieberatung) erfolgen und Fördermöglichkeiten für das Projekt eingeholt werden. Nachfolgend finden Sie Informationen zum Thema neutrale Energieberatung für Haushalte sowie zu aktuellen Förderprogrammen.

Neutrale Energieberatung für Haushalte

Interessierte können sich zum Thema Modernisierung, Heizungstechnik und zu anderen Fragen rund ums Energiesparen beraten lassen. Informationen zum Energiesparen, zu Haustechnik und Wärmedämmung, Stromverbrauch und Raumklima sowie erneuerbaren Energien und Fördermittel sind bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein verfügbar:

www.verbraucherzentrale.sh


Eine Energieberatung für Wohngebäude wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gefördert. Ein Energieberater ermittelt den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes und erstellt ein passendes Sanierungskonzept, um den Energiebedarf zu senken.

www.bafa.de - Energieberatung

Förderprogramme

Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gibt es verschiedene Programme, die das Heizen mit erneuerbaren Energien fördern.

www.bafa.de

www.bafa.de - Heizen mit erneuerbaren Energien


Zudem gibt es Zuschüsse und Förderkredite bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) für energieeffizientes Bauen sowie Modernisieren und Sanieren:

www.kfw.de - Förderung Privatpersonen


Mit dem Sanierungskonfigurator des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energien können die Energieeinsparungen und Kosten zu verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten berechnet werden:

Sanierungsrechner


Unterstützung von Experten bei der Energieberatung sowie den Neubau und die Sanierung von Wohnhäusern und in den Förderprogrammen Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) und Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude (KfW) erhält man unter:

www.energie-effizienz-experten.de 


Seit Juni 2020 gibt es ein Klimaschutz-Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger. Es können Anträge für folgende Fördergegenstände gestellt werden:
  • Lastenfahrräder
  • Ladepunkt für E-Fahrzeuge
  • Stromspeicher
  • PV-Balkonanlagen
  • Solarthermie-Anlagen
  • nicht-fossile Heizungen
  • Gründach
  • Fernwärme
  • Regenwasser-Zisternen

Klimaschutz-Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein