Tierschutz im Stadtgebiet
Auch im Stadtgebiet können Mensch und Tier gut miteinander auskommen, wenn einige wichtige Grundregeln eingehalten werden. Hierbei kommt es auf besonders auf Rücksichtnahme, Verantwortung und gute Information an.
Verantwortung für Haustiere
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Artgerechte Haltung: Jedes Tier hat eigene Bedürfnisse – vom Platzbedarf über die Beschäftigung bis hin zur Fütterung. Vor der Anschaffung eines Haustieres sollten Sie sich umfassend informieren, ob Sie den Bedürfnissen des Tieres gerecht werden können. Artgerechte Haltung bedeutet auch, dem Tier ausreichend Bewegung, Ruhephasen, Sozialkontakte und tierärztliche Versorgung zu ermöglichen.
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Kennzeichnung & Registrierung: Ein Mikrochip ist eine dauerhafte Kennzeichnung, mit der Ihr Tier eindeutig identifizierbar ist. Doch der Chip allein genügt nicht – nur wenn das Tier auch bei einer Datenbank wie TASSO oder FINDEFIX registriert ist, kann es im Ernstfall schnell zu Ihnen zurückgebracht werden. Denken Sie unbedingt daran, Ihre Kontaktdaten aktuell zu halten.
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Kastration von Freigängerkatzen: Unkastrierte Freigängerkatzen vermehren sich unkontrolliert, was schnell zu einer Überpopulation führt. Die Folge: überfüllte Tierheime, verwilderte Hauskatzen, Krankheiten und Leid. Eine frühzeitige Kastration – bei weiblichen wie männlichen Tieren – ist ein aktiver Beitrag zum Tierschutz. Gleichzeitig beugt sie Revierkämpfen, Infektionen und ungewolltem Nachwuchs vor. Gerne können Sie sich von einer Tierarztpraxis Ihrer Wahl beraten lassen.
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Anmeldung des Hundes im Steueramt: Jeder Hund, der in Schwarzenbek gehalten wird, muss offiziell angemeldet werden. Dies gilt auch bei Zuzug mit Hund oder bei einem Besitzerwechsel. Die Anmeldung muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Für als gefährlich eingestufte Hunde gelten höhere Steuersätze. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ermäßigungen oder Befreiungen beantragt werden – zum Beispiel bei Rettungshunden oder Tieren aus dem Tierheim. Weitere Informationen zur Hundesteuer sowie das Anmeldeformular finden Sie hier:
Satzung der Stadt Schwarzenbek über die Erhebung einer Hundesteuer
Verhalten im öffentlichen Raum
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Leinenpflicht beachten: In vielen öffentlichen Bereichen gilt aus gutem Grund eine Leinenpflicht – etwa in Parks, auf Spielplätzen oder in der Nähe von Wildtieren. Sie schützt Kinder, Passanten, andere Hunde und Wildtiere gleichermaßen. Auch Ihr Hund profitiert: Er gerät nicht in Gefahr und bleibt unter Kontrolle.
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Hinterlassenschaften entfernen: Hundekot ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann auch Krankheiten übertragen – insbesondere auf andere Tiere. Bitte benutzen Sie Hundekotbeutel und entsorgen Sie diese in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern. So tragen Sie zu einem sauberen und respektvollen Miteinander im Stadtgebiet bei. Hundekotbeutel können während der Öffnungszeiten kostenlos im Rathaus abgeholt werden.
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Lärm und Rücksicht: Viele Tiere reagieren empfindlich auf Lärm, plötzliche Bewegungen oder hektisches Verhalten. Das gilt nicht nur für Wildtiere, sondern auch für viele Haustiere. Bei Veranstaltungen, Feuerwerken, auf Baustellen oder im dichten Verkehr sollten Tiere besonders geschützt und Rückzugsräume angeboten werden. Auch laute Musik oder Feuerwerkskörper im Wohngebiet können zu Stress und Panik führen.
Gemeinsam für mehr Tierschutz
Mit gutem Beispiel im Alltag voranzugehen, hilft nicht nur den Tieren, sondern fördert auch das Zusammenleben in unserer Stadt. Respekt, Verantwortung und Rücksichtnahme sind die Grundlage für ein tierfreundliches Miteinander in Schwarzenbek.