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Neue Katzenschutzverordnung in Schleswig-Holstein

Was Katzenhalterinnen und Katzenhalter jetzt wissen müssen

Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Schleswig-Holstein eine landesweite Katzenschutzverordnung. Damit gelten erstmals im gesamten Bundesland einheitliche Regelungen für Katzen mit Freigang. Ziel ist es, die unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen einzudämmen und das Tierwohl nachhaltig zu verbessern.

Was gilt für Freigängerkatzen?

Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang ermöglicht, muss künftig sicherstellen, dass das Tier:

  • kastriert ist,
  • gekennzeichnet (zum Beispiel per Mikrochip oder Tätowierung) ist und
  • in einem Haustierregister registriert wurde.

Für Katzen, die bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung Freigang hatten, gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Die Vorgaben müssen daher spätestens bis 31. Dezember 2026 erfüllt sein.

Reine Wohnungskatzen, die das Haus oder die Wohnung nicht verlassen, sind von der Verordnung nicht betroffen.

Warum gibt es die neue Regelung?

In Schleswig-Holstein leben viele freilebende Katzen ohne menschliche Versorgung. Sie leiden häufig unter Krankheiten, Parasiten, Verletzungen oder Nahrungsmangel. Unkastrierte Freigängerkatzen tragen zur Vergrößerung dieser Populationen bei. Durch die landesweite Kastrationspflicht soll die Zahl freilebender Katzen langfristig reduziert und Tierleid vermieden werden.

Was passiert mit aufgegriffenen Katzen?

Künftig können die zuständigen Ordnungsbehörden oder von ihnen beauftragte Stellen aufgegriffene Freigängerkatzen vorübergehend in Obhut nehmen, um die Halterin oder den Halter zu ermitteln.

Ist eine Katze nicht gekennzeichnet und registriert und kann die Halterin oder der Halter innerhalb von fünf Tagen nicht festgestellt werden, kann die Behörde die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration veranlassen. Die dabei entstehenden Kosten sind von der Halterin oder dem Halter zu tragen.

Unterstützung des Katzenschutzes

Die bewährten Kastrationsaktionen für herrenlose Katzen werden auch künftig durch das Land Schleswig-Holstein unterstützt. Sie bleiben ein wichtiger Bestandteil des Katzenschutzes und tragen dazu bei, die Population freilebender Katzen tierschutzgerecht zu begrenzen.

Weitere Informationen

Ausführliche Informationen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen stellt das Land Schleswig-Holstein auf seiner Internetseite zur Katzenschutzverordnung bereit: 

Schleswig-Holstein - Katzenschutzverordnung